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Eingliederung - Gemeinde Dorfbeuern in den Standesamtsverband Oberndorf
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 2013
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§ 2 § 2 — Eingliederung - Gemeinde Dorfbeuern in den Standesamtsverband Oberndorf
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
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