Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 656/15 KG 57309 Hundsdorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- und Gartenmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 4 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.200 m² zulässig.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise