Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2109/3 KG 56503 Bergheim I für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
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