Folgende organisatorische Einheiten der Landesverwaltung werden gemäß § 4 Abs 3 L-PVG zu einer weiteren Dienststelle erklärt:
1. das Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS),
2. das Sozial-Pädagogische Zentrum und
3. das Konradinum Eugendorf.
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