(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2011 in Kraft.
(2) § 1 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs 2 findet im Jahr 2020 keine Anwendung.
(3) § 1 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs 2 findet im Jahr 2021 keine Anwendung.
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