Vorwort
§ 1 § 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1331/15 KG 56554 Siezenheim II für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 32 Abs 3 Z 5 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m² zulässig.
§ 2 § 2
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3 § 3
Die Standortverordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.