Vorwort
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1331/15 KG 56554 Siezenheim II für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 32 Abs 3 Z 5 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m² zulässig.
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Die Standortverordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.