Vorwort
§ 1 § 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2054/1 KG 56510 Eugendorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 3 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.000 m² zulässig.
§ 2 § 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eugendorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3 § 3
Die Standortverordnung tritt mit 1. Februar 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.