Vorwort
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2054/1 KG 56510 Eugendorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 3 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.000 m² zulässig.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eugendorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Die Standortverordnung tritt mit 1. Februar 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.