LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Niedernsill – Projekt an der Steindorferstraße

Standortverordnung Gemeinde Niedernsill – Projekt an der Steindorferstraße

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung einer Teilfläche des Grundstücks Nr 452/6 KG 57011 Lengdorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs. 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Gemeinde Niedernsill während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2 § 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernsill über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 § 3

Die Standortverordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.