§ 2 — Verordnung mit der ein Teil der Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde St Gilgen am Wolfgangsee umgelegt wird
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§ 2
Mit der Umlegung gemäß § 1 gilt die bestehende Seeleiten Straße zwischen Straßenkilometer 19,8 und Straßenkilometer 21,8 als Landesstraße B aufgelassen.
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