(1) Diese Verordnung tritt mit 3. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Juni 2005, LGBl Nr 50, mit der für die L 107 - Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge erlassen wird, außer Kraft.
(3) § 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 37/2012 tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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