LandesrechtSalzburgVerordnungenFahrverbotsverordnung L 107§ 1

§ 1

In Kraft seit 03. Oktober 2009
Up-to-date

§ 1

(1) Das Befahren der L 107 – Wiestal Landesstraße ist in dem im Abs 2 festgelegten Abschnitt (Fahrverbotsbereich) für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge, Sattelzugfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.

(2) Der Fahrverbotsbereich gemäß Abs 1 beginnt 160 Meter vor dem Bezugspunkt 0,6 und endet 84 Meter nach dem Bezugspunkt 20,0 (jeweils in Fahrtrichtung B 158 – Wolfgangsee Straße gesehen).

Rückverweise

Keine Verweise gefunden