§ 1
(1) Das Befahren der L 107 – Wiestal Landesstraße ist in dem im Abs 2 festgelegten Abschnitt (Fahrverbotsbereich) für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge, Sattelzugfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.
(2) Der Fahrverbotsbereich gemäß Abs 1 beginnt 160 Meter vor dem Bezugspunkt 0,6 und endet 84 Meter nach dem Bezugspunkt 20,0 (jeweils in Fahrtrichtung B 158 – Wolfgangsee Straße gesehen).
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