Verbreitung des Frauenförderplans
§ 6
Auf den Frauenförderplan ist in den Anstaltsordnungen der Landeskliniken hinzuweisen. Auskünfte zum Frauenförderplan werden von den Ansprechpartnerinnen zur Frauenförderung, vom Servicebereich Personal der SALK oder vom Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit erteilt.
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