Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 4
Die Vorgesetzten haben dem Schutz der Würde am Arbeitsplatz besondere Aufmerksamkeit zu widmen und diesem Grundsatz zuwiderlaufende Verhaltensweisen abzustellen. Zu Vorgangsweisen, welche die Würde von Frauen am Arbeitsplatz verletzen, zählen insbesondere herabwürdigende Äußerungen, Mobbing, Belästigung und sexuelle Belästigung.
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