Ziele und zur Umsetzung Verpflichtete
§ 2
(1) Ziele des Frauenförderplans sind:
1. Vorrangig die Erreichung eines Frauenanteils von mindestens 45 % und die tatsächliche Gleichstellung von weiblichen und männlichen Bediensteten in den Salzburger Landeskliniken durch besondere Frauenfördermaßnahmen.
2. Die Steigerung des Anteils der Frauen in Führungspositionen:
Durch die in diesem Frauenförderplan vorgesehenen Maßnahmen sollen Frauen besonders bei der Aufnahme in die Landeskliniken, bei Maßnahmen des beruflichen Aufstiegs in diesen Einrichtungen, bei der Zulassung zu aus- und weiterbildenden Maßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen oder Funktionen qualifizieren, bei gleicher bzw gleichwertiger Qualifikation bevorzugt werden. Damit soll der Frauenanteil gemäß Z 1 auch in den Führungspositionen erreicht werden.
3. Die Sicherstellung eines bereits erreichten Frauenanteils von mindestens 45 % im Allgemeinen wie auch in Führungspositionen.
Dieses Ziel ist durch die weiterführende Anwendung der im 3. Abschnitt vorgesehenen frauenfördernden Maßnahmen und durch die dreijährliche Fortschreibung der statistischen Erhebung des Frauenanteils (§ 22 Abs 2 S.GBG) zu gewährleisten.
4. Die Berücksichtigung frauenspezifischer Lebensbedingungen:
Die im 3. Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen sollen neben der Erreichung eines Frauenanteils gemäß Z 1 auch den frauenspezifischen Lebensbedingungen Rechnung tragen und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Landeskliniken sicherstellen.
(2) Zur Umsetzung des Frauenförderplans sind die Vertreterinnen und Vertreter des Dienstgebers verpflichtet. Als solche sind im Anwendungsbereich dieses Frauenförderplans jedenfalls zu betrachten:
a) die Geschäftsführung der SALK,
b) die Leiterinnen und Leiter der Servicebereiche der SALK,
c) die Vorstände der Landeskliniken,
d) die Primarärztinnen und Primarärzte,
e) die weiteren Vorgesetzten und Bediensteten, soweit sie auf Seiten des Dienstgebers maßgebenden Einfluss auf Personalangelegenheiten oder Regelungen gegenüber den Bediensteten haben, insbesondere im Servicebereich Personal der SALK.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise