5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
In- und Außerkrafttreten
§ 17
(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Mai 2009 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2000, LGBl Nr 59, mit der ein Frauenförderplan für die Landeskliniken Salzburg erlassen wird (Frauenförderplan Landeskliniken), außer Kraft.
(3) Bis zur Änderung des § 22 Abs 2 S.GBG gilt abweichend von § 2 Abs 1 Z 3 und § 17 Abs 1 eine zweijährige Frist zur Fortschreibung des Frauenförderplans bzw für die Berichtspflicht. Der erste Bericht auf Grund des § 17 Abs 1 ist jedenfalls mit Stichtag 1. Juli 2010 zu erstatten.
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