Betreuungsmöglichkeiten
§ 13
(1) Die Landeskliniken haben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostengünstige und arbeitszeitangepasste Kinderbetreuungsplätze in den betriebseigenen Kindergärten auf dem Gelände des Landeskrankenhauses Salzburg und auf dem Gelände der Christian-Doppler-Klinik Salzburg anzubieten.
(2) Die Vertreterinnen und Vertreter des Dienstgebers sollen im Einvernehmen mit den Ansprechpartnerinnen zur Frauenförderung Modelle für kurzfristige, vorübergehende Kinderbetreuungsmöglichkeiten schaffen und diese umsetzen (zB Babysitterbörse).
(3) Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Möglichkeit einzuräumen, ein Essen zum Tarif für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betriebseigenen Kantinen einnehmen zu können.
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