Laufbahn- und Karriereplanung
§ 12
(1) Laufbahn- und Karrieremöglichkeiten und die dafür notwendigen Fortbildungsmaßnahmen haben Teil des strukturierten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs zu sein. Darin sind auch Themen, die insbesondere Frauen betreffen (zB flexible Arbeitszeitgestaltung), zu behandeln.
(2) Insbesondere in Bereichen, in denen Frauen gemäß § 21 Abs 2 S.GBG unterrepräsentiert sind, wird interessierten Frauen die Möglichkeit zur Karrierebetreuung mit dem Ziel geboten, ihr berufliches Fortkommen zu fördern.
(3) Als Instrument der Laufbahn- und Karriereplanung bietet die Salzburger Verwaltungsakademie gemeinsam mit dem Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit ein Mentoring-Programm zur Förderung für Frauen an. Durch dieses Programm sollen Frauen ermutigt werden, eine Laufbahn- und Karriereplanung vorzunehmen und auch Führungspositionen anzustreben. Vorgesetzte haben Mitarbeiterinnen zur Teilnahme daran zu ermutigen und die Teilnahme zu genehmigen. Die Teilnahme an diesem Programm ist bis zu einem Ausmaß von höchstens 40 Wochenstunden pro Jahr während der Dienstzeit zu ermöglichen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den jeweiligen Abteilungen der teilnehmenden Mitarbeiterinnen getragen.
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