Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 427/3 KG 55009 Vorderschneeberg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von
1.200 m² zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bad Hofgastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.