LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Wals-Siezenheim - Projekt an der Kreuzung Mielestraße/Oberst Lepperdinger Straße§ 2

§ 2

In Kraft seit 22. Mai 2008
Up-to-date

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wals-Siezenheim über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden