Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2173/2 und 2200/5, beide KG 56551 Hallwang II, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.