LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Bischofshofen - Projekt an der Gasteinerstraße

Standortverordnung Stadt Bischofshofen - Projekt an der Gasteinerstraße

In Kraft seit 01. März 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 13/31 KG 55501 Bischofshofen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Bischofshofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.