LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Hallein - Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße

Standortverordnung Stadt Hallein - Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße

In Kraft seit 16. Februar 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 263/63 KG 56203 Burgfried für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.050 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.