LandesrechtSalzburgVerordnungenDiensthoheits-Delegierungsverordnung Krankenhaus Tamsweg

Diensthoheits-Delegierungsverordnung Krankenhaus Tamsweg

In Kraft seit 29. Dezember 2007
Up-to-date

§ 1

Die Besorgung der Angelegenheiten der Diensthoheit für die Bediensteten der Marktgemeinde Tamsweg, die im Krankenhaus in der genannten Gemeinde beschäftigt sind, wird einschließlich der Neuaufnahme solcher Bediensteter auf die Landesregierung übertragen.