Aufhebung der Verordnung über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage Henndorf
Vorwort
§ 1
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 1959, LGBl Nr 89, über die Festlegung eines Schongebietes für die Tiefquelle der Wasserversorgungsanlage für Henndorf am Wallersee wird aufgehoben.