§ 5 Inkrafttreten — Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungspläne und -programme
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2007 in Kraft.
(2) Die §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 39/2010 treten mit 27. Mai 2010 in Kraft.
(3) Die §§ 2 Abs 2 und 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 29/2018 treten mit 21. Februar 2018 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs 1, 2, 3 Abs 2 und 3 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2026 treten mit 1. September 2026 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitete Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen sind die bisherigen Bestimmungen weiter anzuwenden.
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