§ 4 — Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungspläne und -programme
Umsetzungshinweis
§ 4
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie).
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