Hinweis auf Schutzbestimmungen
§ 2
Im Naturpark gelten die Bestimmungen der Gerhardstein-Hintertal-Weißbacher-Gemeinschaftsalmen - Landschaftsschutzverordnung und der Allgemeinen Landschaftsschutzverordnung 1995. In einem kleinen Bereich an der Nordgrenze gelten die Bestimmungen der Kalkhochalpen-Naturschutzgebietsverordnung.
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