Aufhebung der Verordnung mit der Bestimmungen zum Schutz des Tiefbrunnens der Wasserversorgungslage Rauris erlassen werden
Vorwort
§ 1
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. Dezember 1983, LGBl Nr 12/1984, mit der Bestimmungen zum Schutz des Tiefbrunnens der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Rauris erlassen werden, wird aufgehoben.