Zum Zweck der Ermittlung und Festlegung der Ziele, der Information und der gemeinsamen Erörterung von Fragen, die sich aus der Aufgabenbesorgung ergeben, sind vom Bezirkshauptmann oder von der Bezirkshauptfrau mit den Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen regelmäßig Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen-Besprechungen abzuhalten. Unter denselben Voraussetzungen haben auch die Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen-Besprechungen abzuhalten.
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