Wild-Europaschutzgebiet
§ 1
(1) Die in der Gemeinde Unken südlich der Linie Hochgimpling - Brothanköpfl gelegenen Flächen werden zum Wild-Europaschutzgebiet "Hochgimpling" erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab von 1 : 5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landes-regierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Unken während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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