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Verordnung mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2007
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§ 2 — Verordnung mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird
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§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
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