§ 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Anthering und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee wird dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten Nr 93 und 9150 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte Nr 9136, 9137, 9138, 9139, 9140, 9141, 9142, 9143, 9144, 9145, 9146, 9147, 9148 und 9149 ergibt.
(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen zu GZ A-208/2006 ersichtlich.
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