Vorwort
§ 1 § 1
(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Niedernsill und der Gemeinde Piesendorf wird im Grenzbereich der Katastralgemeinden 57008 Jesdorf, 57308 Humersdorf und 57318 Walchen dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 5540 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 5541, 6702, 6701, 6700, 3313, 3492, 3497, 3516, 6699, 6698, 6697, 6696, 6695, 6694, 6614, 6613, 6615, 6616, 6617, 6618, 6619, 6620, 6621, 6622, 6623, 6624, 6625, 6626, 6627, 6628, 6629, 6630, 6631 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 10257 ergibt.
(2) Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der neuen Gemeindegrenze sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden Unterlagen ersichtlich.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.