(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2020 sowie die mit der Verordnung LGBl Nr 42/2020 vorgenommene Grenzänderung treten mit 7. April 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
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