LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Saalfelden

Standortverordnung Stadt Saalfelden

In Kraft seit 29. August 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 61/2 (Teilfläche), 61/7 und .172 jeweils KG Bergham sowie der Grundstücke Nr 264/48 (Teilfläche) und 266/33 jeweils KG Saalfelden für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 760 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Stadt Saalfelden am Steinernen Meer während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.