LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Elsbethen

Standortverordnung Gemeinde Elsbethen

In Kraft seit 29. August 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 116/5 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² und die Verwendung des Grundstückes Nr 116/1 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elsbethen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.