LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Bischofshofen

Standortverordnung Stadt Bischofshofen

In Kraft seit 29. August 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 44/1, 44/18 und 44/19, alle KG 55501 Bischofshofen, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² und der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.700 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.