LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Bahnhofstraße§ 1

§ 1

In Kraft seit 15. August 2006
Up-to-date

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung von Teilflächen der Grundstücke Nr 210/1 und 211/1 jeweils KG 56524 Itzling für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.050 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und der Stadt Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden