LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Saalfelden - Projekt im Bereich der Otto-Gruber-Straße

Standortverordnung Stadt Saalfelden - Projekt im Bereich der Otto-Gruber-Straße

In Kraft seit 31. Januar 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr 4/13, 4/14, 5/1 und 5/12, alle KG Bergham, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- und Gartenmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.500 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt von Saalfelden am Steinernen Meer während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.