LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung mit der die Grenzen zwischen Radstadt und Altenmarkt im Pongau geändert werden

Verordnung mit der die Grenzen zwischen Radstadt und Altenmarkt im Pongau geändert werden

In Kraft seit 01. Januar 2006
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§ 1

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Radstadt (KG 55310 Höggen und KG 55321 Schwemmberg) und der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau (KG 55316 Palfen und KG 55322 Sinnhub) wird dahingehend geändert, dass sich der neue Grenzverlauf durch die nachstehend festgelegte Verbindung von folgenden Grenzpunkten ergibt:

1. ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 7229 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 7151, 7147, 7236, 7256, 7255, 7228, 7241, 7242, 7243, 7244, 7245, 7247, 7249, 7251, 7252, 7253, 7055, 7048, 7046, 7044, 7043, 7131, 7129, 7127, 7125, 4042, 4041 und des neuen dreifachen Grenzpunktes 8575 zwischen den Katastralgemeinden Höggen, Palfen und Schwemmberg;

2. ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 8604 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 8575, 8574, 8568, 8662, 8661, 8660, 8659, 8658, 8657, 8656, 8655, 8654, 8653 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 8663;

3. ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt 3503 durch die jeweils geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 3565, 8652, 8672 und des in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunktes 8673.

(2) Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der neuen Gemeindegrenze sind in den beim Vermessungsamt St Johann im Pongau unter GZ A 7/205 aufliegenden Unterlagen ersichtlich.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.