LandesrechtSalzburgVerordnungenNAG-Ermächtigungsverordnung 2006

NAG-Ermächtigungsverordnung 2006

In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date

§ 1 § 1

Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Salzburg werden ermächtigt, alle in die sachliche Zuständigkeit des Landeshauptmannes fallenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln sowie mit der Dokumentation von bestehenden Aufenthalts - und Niederlassungsrechten im Namen des Landeshauptmannes zu treffen.

§ 2 § 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Fremdengesetz-Ermächtigungsverordnung 2003, LGBl Nr 4, außer Kraft.

(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.