LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung mit der ein ehemaliger Straßenteil der B 156 Lamprechtshausener Straße als Landesstraße aufgelassen wird

Verordnung mit der ein ehemaliger Straßenteil der B 156 Lamprechtshausener Straße als Landesstraße aufgelassen wird

In Kraft seit 24. November 2005
Up-to-date

§ 1

Das in der Gemeinde Bergheim durch die Fertigstellung der Kreisverkehrsanlage Lengfelden für den Verkehr entbehrlich gewordene Teilstück der B 156 Lamprechtshausener Straße, das bei Straßenkilometer 5,3 (alt) beginnt und bis zu Straßenkilometer 5,654 (alt) reicht, wird als Landesstraße aufgelassen.