LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Zell am See - Projekt an der Kreuzung Schulstraße / Schmittenstraße

Standortverordnung Stadt Zell am See - Projekt an der Kreuzung Schulstraße / Schmittenstraße

In Kraft seit 24. November 2005
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke .310 und 114/9 sowie einer Teilfläche des Grundstückes 113, jeweils KG Zell am See, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von

2.700 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und der Stadt Zell am See während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Zell am See über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.