LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Flachau - Projekt an der L 230 Flachauer Landesstraße§ 2

§ 2

In Kraft seit 24. November 2005
Up-to-date

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Flachau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

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