§ 2 — Standortverordnung Gemeinde Flachau - Projekt an der L 230 Flachauer Landesstraße
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§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Flachau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
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