Vorwort
§ 1
§ 1
Für das Gebiet der Gemeinden Hollersbach und Mittersill, jeweils politischer Bezirk Zell am See, wird das Schischulgebiet "Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe" gebildet.
§ 2
§ 2
Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.