LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung der Salzburger Landesregierung zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe

Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe

In Kraft seit 24. September 2005
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für das Gebiet der Gemeinden Hollersbach und Mittersill, jeweils politischer Bezirk Zell am See, wird das Schischulgebiet "Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe" gebildet.

§ 2

§ 2

Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.