Artikel IV
Die Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl Nr 56/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 7/2002 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 88/2002, wird geändert wie folgt:
1. Im § 6 werden die Worte "Polizei- oder Gendarmeriedienststelle" durch das Wort "Polizeidienststelle" ersetzt.
2. Im § 44 wird angefügt:
"(9) § 6 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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