Artikel III
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 4. März 1999 über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen des Landes Salzburg, LGBl Nr 41/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 24/2004, wird geändert wie folgt:
1. Im § 2 wird im Abs 1 lit b und im Abs 2 das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
2. Im § 4 wird angefügt:
"(5) § 2 Abs 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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