Artikel II
Die Schiffahrtspolizei-Verordnung für den Wolfgangsee, LGBl Nr 30/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 13/2001, wird geändert wie folgt:
1. Im § 6 wird im Abs 1 lit b, im Abs 6 und im Abs 9 das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
2. Im § 8 Abs 3 wird das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
3. Im § 9 wird angefügt:
"(3) Die §§ 6 Abs 1, 6 und 9 und 8 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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