Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 27. Juni 1990 über schiffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf dem Zeller See, LGBl Nr 58/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 14/2001, wird geändert wie folgt:
1. Im § 5 wird im Abs 1 lit b und im Abs 4 das Wort "Bundesgendarmerie" durch das Wort "Bundespolizei" ersetzt.
2. Im § 9 wird angefügt:
"(4) § 5 Abs 1 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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