§ 1
(1) Die Salzachtal Straße (Landesstraße B 159) wird im Gemeindegebiet von Bischofshofen zwischen Straßenkilometer 44,415 und Straßenkilometer 45,665 wie folgt umgelegt:
Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 44,415 (Kreisverkehr Nord) vom Altbestand der Salzachtal Straße ab, folgt dem Verlauf der "Josef-Leitgeb-Straße", der "Bahnhofgasse" und der "Molkereistraße" und mündet bei Straßenkilometer 45,665 (Kreisverkehr Merkur) wieder in den Altbestand der Salzachtal Straße ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Stadtgemeinde Bischofshofen aufliegenden Projektsunterlagen (Titel "Ortskernumfahrung Bischofshofen", Plan Nr 99053/32 im Maßstab 1 : 1.000) zu ersehen.
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